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   BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54   

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https://dejure.org/1955,5659
BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54 (https://dejure.org/1955,5659)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1955 - 1 StR 462/54 (https://dejure.org/1955,5659)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1955 - 1 StR 462/54 (https://dejure.org/1955,5659)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Angriffe dieser Art können nur Erfolg haben, wenn sich aus dem Urteil ergibt, dass der Tatrichter seine Überzeugung in einem für die Urteilsfindung erheblichen Punkte auf die für unwesentlich erklärte Zeugenaussage gestützt hat (BGHSt 1, 9 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50]).
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Nach der Rechtsprechung darf ein Zeuge wegen Verdachts der Begünstigung nur dann unvereidigt bleiben, wenn sich der Verdacht aus einem vor der Hauptverhandlung gelegenen Verhalten ergibt (u.a. BGHSt 1, 360).
  • BGH, 20.09.1951 - 3 StR 524/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Ob diese Ergänzung zulässig war, weil sie nur eine offensichtliche Lücke des Protokolls ausfüllte (vgl zur Unzulässigkeit nachträglicher Protokollberichtigungen an sich BGHSt 2, 125 und BGH JZ 1952, 281, andererseits zur Zulässigkeit freier Beweiswürdigung bei offensichtlichen Protokollücken BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951 und 3 StR 40/52 vom 19. Juni 1952), und ob ihr die unbedingte Beweiskraft des § 274 StPO zukommt, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 160/51
    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Im einen wie im andern Falle war ihre Aussage für die Urteilsfindung von erheblicher Bedeutung (vgl BGH NJW 1952, 74 Nr. 30 und 151 Nr. 24).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Ob diese Ergänzung zulässig war, weil sie nur eine offensichtliche Lücke des Protokolls ausfüllte (vgl zur Unzulässigkeit nachträglicher Protokollberichtigungen an sich BGHSt 2, 125 und BGH JZ 1952, 281, andererseits zur Zulässigkeit freier Beweiswürdigung bei offensichtlichen Protokollücken BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951 und 3 StR 40/52 vom 19. Juni 1952), und ob ihr die unbedingte Beweiskraft des § 274 StPO zukommt, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 19.06.1952 - 3 StR 40/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Ob diese Ergänzung zulässig war, weil sie nur eine offensichtliche Lücke des Protokolls ausfüllte (vgl zur Unzulässigkeit nachträglicher Protokollberichtigungen an sich BGHSt 2, 125 und BGH JZ 1952, 281, andererseits zur Zulässigkeit freier Beweiswürdigung bei offensichtlichen Protokollücken BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951 und 3 StR 40/52 vom 19. Juni 1952), und ob ihr die unbedingte Beweiskraft des § 274 StPO zukommt, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Für die neue Hauptverhandlung ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das Landgericht, falls es wieder zu einer Verurteilung des Angeklagten kommen und die Aussetzung der Strafe zur Bewährung versagen sollte, im Urteil darzulegen haben wird, aus welchem tatsächlichen Grunde es ein öffentliches Interesse an der Strafvollstreckung bejaht (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB; vgl dazu u.a. BGHSt 6, 125, 298).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1069/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54
    Ob diese Ergänzung zulässig war, weil sie nur eine offensichtliche Lücke des Protokolls ausfüllte (vgl zur Unzulässigkeit nachträglicher Protokollberichtigungen an sich BGHSt 2, 125 und BGH JZ 1952, 281, andererseits zur Zulässigkeit freier Beweiswürdigung bei offensichtlichen Protokollücken BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951 und 3 StR 40/52 vom 19. Juni 1952), und ob ihr die unbedingte Beweiskraft des § 274 StPO zukommt, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht kann daher den Sachverhalt in freier Beweiswürdigung nachprüfen (BGH 1 StR 170/51vom 8. Mai 1951, 1 StR 462/54 vom 18. Januar 1955).
  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 480/63

    Erweiterung des Gegenstandes in der Hauptverhandlung gegenüber dem

    Wenn sie bemerkt, daß damit - nämlich durch die Aussagen der Eheleute R. und der Frau B. - das Alibi des Angeklagten nicht erbracht sei, so will sie ersichtlich damit nicht sagen, daß der Angeklagte sein Alibi zu erbringen habe (vgl. BGH Urt. v. 18. Januar 1955 - 1 StR 462/54).
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